Hier der Mustereinspruch eines Mudauer Bürgers:
Name
Straße
69427 Mudau
Bürgermeisteramt
Mudau
Hauptamt
Schloßauer
Straße 2
69427 Mudau
Mudau, 01.10.2012
Stellungnahme im Rahmen der Offenlegung zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mudau
- Aufstellung des Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen –
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin
Anwohner in der Kerngemeinde Mudau und bewohne das Gebäude in der ……………….… in 69427
Mudau.
Zu Beginn möchte ich feststellen, dass ich ein Befürworter von regenerativer Energien bin. Zudem bin ich mir auch klar darüber, dass mit der beschlossenen Energiewende Kompromisse und Einschränkungen für alle Bundesbürger verbunden sind und somit auch das Thema Windkraft nicht grundlegend „verteufelt“ werden darf, da im Grunde alle Energiegewinnungsformen auch gewisse Nachteile mit sich bringen. Dennoch hat die Gemeinde zur Interessenswahrung ihrer Bürger die Pflicht, Vor- und Nachteile der Windkraftnutzung und deren mögliche negativen Einflüsse auf deren Bewohner akribisch gegeneinander abzuwägen und auch die neuesten Erkenntnisse bzw. Hypothesen der Wissenschaft mit einzubeziehen.
Als von den Änderungen des Flächennutzungsplans selbst Betroffener trage ich folgende Anregungen und Bedenken vor:
Es ist nicht vertretbar, dass eine Energiewende beschlossen und durchgesetzt wird, obwohl erstens die Erschließung/Einspeisung, zweitens die Speicherung/geregelte Nutzung und drittens der wichtigste Aspekt, noch nicht einmal die gesundheitlichen Auswirkungen untersucht worden sind, obwohl diese bereits vor mehreren Jahren vom Robert-Koch-Institut gefordert wurden. Die politisch Verantwortlichen müssen somit vor der Schaffung von vollendeten Tatsachen, d. h. der Ausweisung und schließlich dem Bau von Windkraftanlagen, eine breite Basis von Studien bezüglich der Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen fordern. Es kann nicht sein, dass nun Energiegewinnungsformen umgesetzt werden ohne deren Risiken richtig abschätzen zu können - siehe auch das Beispiel Atomkraftwerke und die Endlagerung von Atommüll. Ich fordere somit die politischen Vertreter auf, sich für die Erforschung der gesundheitlichen Auswirkung von Windkraftanlagen auf die Bevölkerung stark zu machen.
Ich sehe das politische Ziel der Ottawa-Charta
(WHO, 1986), gesundheitsförderliche
Rahmenbedingungen
(Lebenswelten) zu schaffen, in diesem Fall als nicht erfüllt an. Vor allem bei
großen Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten sehe ich große Gesundheitsbeeinträchtigungen
auf mich, meine Familie, mein Lebensumfeld und alle Bewohner in
näherer Umgebung zukommen. Die dauerhafte Lärmbeeinträchtigung, sowie der
auftretende Infraschall beeinflusst alle Bewohner, wobei ein Teil mehr und ein
anderer Teil weniger
stark darauf reagieren werden. Es ist jedenfalls davon auszugehen, dass die Auswirkungen
von Groß-Windkraftanlagen Gesundheit schädigende Stressoren verursachen
und somit Köper und Psyche der Anwohner stark belasten werden. Bevor nicht unabhängige Studien das Gegenteil beweisen können, widerspreche
ich der Planung von solchen Großanlagen in unmittelbarer Nähe - weniger als 2000
Meter - von Wohngebieten.
Ich habe Bedenken, dass durch die unmittelbare Nähe der Windkraftanlage zu meinem Wohnbereich ein ruhiger und erholsamer Schlaf bei geöffnetem Fenster infolge des von den Windrädern verursachten Lärms nicht mehr möglich ist. Ich befürchte, dass dies zu Schlafstörungen führen könnte, die wiederum eine Vielzahl von negativen Begleiterscheinungen auf mein Leben und Arbeiten darstellen.
Die Auswirkungen der Lärmbelästigung sehe ich im Teilflächennutzungsplan als nicht ausreichend berücksichtigt an. Es werden Richtwerte von 40 dB (Nachtwert) in allgemeinen Wohngebieten genannt und 45 dB in Mischgebieten. Nach den Ausführungen von Dr. med. Holger Repp am 26.09.2012 in der Odenwaldhalle Mudau kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Richtwerte beim Bau von mehreren Groß-Windkraftanlagen eingehalten werden können. Gemäß seinen Ausführungen verursachen diese großen Anlagen einen höheren Lärmpegel und durch Überlagerung des Schalls bei mehreren Anlagen steigt auch der Lärmpegel weiter an. Der Mindestabstand zu Wohngebieten wird übrigens in manchen Studien und anderen europäischen Ländern zirka mit drei Kilometern angegeben bzw. festgelegt. Zudem wird im Umweltbericht auch festgestellt, dass die Lärmemission einen „Eingriff“ darstellt! Vor einer eventuellen Genehmigung von irgendwelchen Anlagen fordere ich eine gewissenhafte Prüfung, dass die Grenzen einer Lärmbelästigung nicht überschritten werden bzw. ansonsten gewisse Sanktionen beschlossen werden. Für einen Investor macht es sicherlich keinen Sinn, diese Anlagen zu bauen und dann in den Nachtstunden abschalten zu müssen!
Mein Vorschlag wäre dazu, dass Großanlagen nur mit
einem Mindestabstand von
mindestens
2000 Metern von Wohnsiedlungen genehmigt werden dürfen. Bei geringeren Abständen
kann nur dem Bau von kleineren Windkraftanlagen zugestimmt werden. Um diese
Prämissen auch von Investoren fordern zu können, müssten diese, wie von der Bürgerinitiative
gefordert, in einem speziellen Bebauungsplan geregelt werden! Ich fordere Sie somit dazu auf, diese Möglichkeit der Einflussnahme durch einen
speziellen Bebauungsplan für solche Anlagen baldmöglichst umzusetzen, um die Interessen aller Bewohner zu
wahren.
Ich möchte anregen, dass die Wahl der Standorte
nochmals auf den Prüfstand kommt. Vor allem widerspreche ich dem
derzeit favorisierten Standort „Neuhof“, der besonders
großen Einfluss auf meine direkte Umgebung hat. Im FNP steht ausdrücklich, dass möglichst
„keine Beeinträchtigung von Wohngebieten“ entstehen soll. Aus Gründen der größeren
Entfernung würde ich die Standorte 4, 5, 8 und 21 zur Ausweisung im gesonderten
FNP empfehlen. Diese weisen zumindest einen Abstand von 1400 bis 2000 Metern auf. Dennoch
fordere ich einen Mindestabstand von 2000 Metern zu Wohnsiedlungen für Großanlagen über 150 m Gesamthöhe!!! Somit käme nur ein Standort für
Großanlagen in Frage und an den anderen ausgewiesenen Flächen dürften höchstens
kleinere Anlagen verwirklicht werden. (Anmerkung: Es ist in meinen Augen verwunderlich,
dass 3000 Meter Abstand zu Brutplätzen von Schwarzstörchen gefordert werden, aber
nur 800 Meter bei Wohnhäusern von Menschen. Schwarzstörche wechseln ihre Brutplätze
sicherlich leichter als Menschen ihr Eigenheim!)
Die Standorte 4, 5 und 8 sind zusätzlich aus Gründen der Effizienz der Anlagen zu bevorzugen, da hier höhere Windstärken zu erwarten sind, selbst wenn die Erschließung dabei teurer wäre. Die Gesundheit der Anwohner hat meines Erachtens Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.
Ich fordere die Vertreter der Gemeinde Mudau auf, kleineren
Projekten den Vorzug zu gebenbzw. schon von vornherein zu
beschließen, diesen Vorrang einzuräumen. Je größer die Projekte
sind - in diesem Fall die Windkraftanlagen - desto schwerwiegendere Auswirkungen
sind auf die Gesundheit der Menschen und den Eingriff in unsere Natur und Landschaft
zu erwarten.
Weiterhin habe ich die Befürchtung, dass ein
Aufenthalt im Freien - in unserer bisher sehr ruhigen
Umgebung - infolge des Lärms nicht mehr meiner Erholung und Entspannung dient, so wie das hier auf dem Land
eigentlich zu erwarten ist.
Insgesamt fürchte ich eine Beeinträchtigung meiner Lebensqualität und ein sehr großes Gesundheitsrisiko durch hörbaren und nicht hörbaren Lärm, durch Schattenschlag und durch Lichtreflexe der Blinklichter. Natur und Landschaft sind für mich wichtige Aspekte zur Erholung und sind unter anderem die Gründe, warum ich auf dem Land wohne; ein Windpark in unmittelbarer Nachbarschaft beeinträchtigt meine Lebensqualität dagegen erheblich.
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(Ort, Datum) Unterschrift)